Dichtheitsprüfung

Betreiber von Abscheideranlagen sowohl für Öl, Benzin und Fett sind verpflichtet diese wiederkehrend alle 5 Jahre auf Dichtheit prüfen zu lassen. Auch Hauseigentümer müssen erdverlegte Leitungen gemäß §61 WHG, DIN 1986-30 und der SüwVO NRW prüfen lassen. Wir sind zugelassen, solche Zustand- und Funktionsprüfungen durchzuführen.