Dichtheitsprüfung

Betreiber von Abscheideranlagen sowohl für Öl, Benzin und Fett sind verpflichtet diese wiederkehrend alle 5 Jahre auf Dichtheit prüfen zu lassen. Auch Hauseigentümer müssen erdverlegte Leitungen gemäß §61 WHG, DIN 1986-30 und der SüwVO NRW prüfen lassen. Wir sind zugelassen, solche Zustand- und Funktionsprüfungen durchzuführen.

PDFDichtheitsprüfung S&H LWG

 PDFDichtheitsprüfung S&H DIN EN 1986-30

 

Wartung ist alles!

Durch regelmäßige Wartung und Überprüfung Ihrer Abwasseranlage gewährleisten wir ihnen eine einwandfreie Funktion und schützen Sie vor bösen Überraschungen. Durch unsere Betreuung bieten wir Ihnen einen störungsfreien Betrieb Ihrer Abwasseranlage/Pumpstation/Hebeanlage.

An alle Grundstückseigentümer und Hausbesitzer in NRW. Gemäß der SüwVO Abw. müssen Sie Ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit und Funktion prüfen lassen. Falls Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gerne an. Wir sind zugelassener Prüfbetrieb zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen.

Sie haben Probleme mit der Isolierung Ihres Hauses oder feuchte Wände deren Ursache Sie nicht kennen? Mit unserer speziellen Thermographie - und Infrarotkameratechnik helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie auch hinsichtlich der Lösung.

Kontaktieren Sie uns!